Bundesfachgruppe Wartung Sicherheit für Sport- und Spielgeräte e.V.

Unsere Leistungen
Die BFGW ist ein Verband, der sich seit seiner Gründung im Jahre 1984 voll und ganz auf das Thema Sicherheit bei dem Betrieb von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen konzentriert. Grundlage unserer Tätigkeit sind die Vorgaben aus den entsprechenden DIN/EN-Normen, die Richtlinien der deutschen Unfallkassen (DGUV), das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), sowie die ASR Arbeitsschutzregelungen und die Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik.
Unsere herstellerunabhängigen Mitgliedsunternehmen sind speziell geschulte und zertifizierte Fachunternehmen, dessen MitarbeiterInnen wir in Seminaren und Workshops zu Sportgeräte- und Sportstätten-Service-Technikern nach DIN/TS 79183 ausbilden. Unsere BFGW-spezifischen Qualitätsaudits stellen hohe Anforderungen an unsere Mitglieder dar, um Ihnen für Ihre Anlage ein Höchstmaß an Sicherheit bieten zu können.
Gehen Sie auf Nummer sicher in Ihren Sportanlagen und setzen Sie für die jährlich gesetzlich vorgeschriebenen Sportsicherheitsinspektionen und -wartungen auf BFGW-zertifizierte Qualitäts-Fachunternehmen!
Denn Sicherheit geht vor!
Wirkungsfelder der BFGW
Neben den oben genannten gesetzlichen Richtlinien, welche die Grundlagen für die Arbeit der BFGW und ihrer Mitgliedsfirmen bilden, wird zudem besonders auf die fachlich fundierte Arbeit der Mitgliedsunternehmen und die Herstellerunabhängigkeit Wert gelegt.
- Weiterbildung
der Mitglieder in allen sportsicherheitstechnischen Fragen
- Ausbildung
von Mitarbeitern zu Sportgeräte- und Sportstättentechnikern nach DIN TS 79183
- Zertifizierung
von Unternehmen bzgl. sicherheitstechnischer Überprüfung und Wartung von Sport-, Freizeit- und Kletteranlagen
- Information und Öffentlichkeitsarbeit über die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards der genannten Anlagen
Schema zur Prüfung von Sportstätten
Quelle: Abbildung nach DGUV 202-044
Wie oft müssen Sportanlagen eigentlich geprüft werden?
- Im besten Fall vor jeder Nutzung!
Nach dem BGB und den Vorgaben der deutschen Unfallkasse (DGUV) sind alle öffentlichen oder vereinseigenen Sportanlagen, Sport- und Spielgeräte "vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Zeiträumen sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand, mindestens auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen. Regelmäßige Prüfungen müssen mindestens jährlich erfolgen." (vgl. DGUV 202-044) - Sicherheit im Sport!